Wer macht was im Psychodschungel

Dieser Abschnitt soll Ihnen zur Orientierung dienen.
Für alle diese Bereiche ist es wichtig, dass zwischen der Person, die Unterstützung benötigt (Klient:in, Patient:in) und der Person, die Hilfe anbietet (Therapeut:in, Ärzt:in) ein vertrauensvolles Klima herrscht. Die Möglichkeit gelingender Kommunikation ist wichtig, d.h., wenn nicht beide die gleiche Sprache sprechen, ist eine Übersetzung erforderlich.

Alle angeführten Berufsgruppen haben Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie keine Inhalte aus den Stunden erzählen dürfen.

Die „Psycholandschaft“ hat sich mit den Jahren verändert. Neben den Gesundheitsberufen, die den strengen Qualitäts- und Kontrollkriterien des Gesundheitsministeriums unterliegen (Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Musiktherapie), sind im Laufe der Jahre viele beratende und begleitende Berufsgruppen entstanden, die zum Teil den Qualitäts- und Kontrollkriterien der Wirtschaftskammer unterliegen. Diese Berufsgruppen dienen nicht der Erkennung oder Behandlung von Störungen oder Erkrankungen, sondern der Gesunderhaltung oder z.B. der beruflichen oder persönlichen Entwicklung (z.B. Psychosoziale- oder Lebens- und Sozialberatung, Coaching, Selbsthilfegruppen).

Psychotherapie

Es gibt derzeit in Österreich 22 gesetzlich anerkannte Psychotherapierichtungen, die sich grob in vier Richtungen zusammenfassen lassen: tiefenpsychologisch/psychodynamisch, humanistisch, systemisch und verhaltenstherapeutisch.  Anerkannte Psychotherapeut:innen sind in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen. Sie können mit Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen arbeiten und sind ausgebildet in der Behandlung allgemeiner psychischer Probleme und Erkrankungen.

Bei Vorliegen einer Diagnose nach ICD10 gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten durch die jeweilige Krankenkasse (mind. 21,80/Einheit). Eine Behandlungseinheit dauert meist 50 min und kostet bei den meisten Therapeut:innen zwischen 70,– und 150,– (Quelle: Psyonline, 06/2018). „Psychotherapie auf Krankenschein“ bedeutet, dass die Krankenkasse die gesamten Kosten der Psychotherapie übernimmt. Nicht alle Therapeut:innen haben einen Vertrag mit der Krankenkasse.

Fachärzt:innen für Psychiatrie

Psychiater:innen sind Mediziner mit einer anschließenden Facharztausbildung für Psychiatrie. Ihr Aufgabenbereich umfasst das Feststellen von psychischen Problemen und Erkrankungen und deren medikamentöse Behandlung. (z.B. bei Schlafstörungen, Depressionen, Ängsten, Psychosen etc). Alle anderen Berufsgruppen dürfen keine Medikamente verschreiben. Die meisten Fachärzt:innen für Psychiatrie haben auch eine Psychotherapie-Ausbildung und können somit auch Psychotherapie anbieten.

Je nach Vertrag der Ärzt:in werden die gesamten Kosten von der Krankenkassa übernommen (mit Krankenschein) oder nur ein Teil der Kosten (abhängig von der Art der Leistung) refundiert (Wahlarzt-System).

Klinische- und Gesundheitspsychologie

Anerkannte klinische und Gesundheitspsycholog:innen finden Sie ebenfalls in den Listen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gesundheitspsycholog:innen helfen mit, Krankheiten vorzubeugen und sie zu verhüten (Prävention). Klinische Psycholog:innen können psychologische Probleme feststellen (Diagnostik) und arbeiten vorwiegend im beratenden Bereich (z.B. Erziehungsberatung, Paarberatung, ...). Mit Hilfe verschiedener Verfahren (z.B. Intelligenztests, Persönlichkeitstests, ...) können klinische Psycholog:innen Ursachen von Schwierigkeiten oder Problemen ausforschen. Das kann unterstützen, die passende Behandlung für das Problem herauszufinden.

Auf Wunsch des Berufsverbandes der Psycholog:innen der Hinweis auf die Seite des BÖP, wo Sie exakte und detaillierte Beschreibungen der jeweiligen psychologischen Fachsektionen finden.  www.boep.or.at

Weitere Berufsgruppen im Psycho-Bereich

In den letzten Jahren wurden die Bezeichnungen der einzelnen Berufsgruppen immer differenzierter, so dass eine Unterscheidung und Orientierung immer schwieriger wird. Die Abgrenzung zwischen den Fachbereichen ist oft nicht klar.

Supervision

Supervisor:innen arbeiten – je nach persönlichem Arbeitsschwerpunkt – mit verschiedenen Berufsgruppen zu Fragen, die in deren Arbeit auftreten können (z.B. Fallbesprechungen, Teamkonflikte, Auseinandersetzung mit der Organisation, eigene Kompetenz erweitern, ...). Supervision wird von Fachkräften (z.B. Sozialarbeit, Pädagogik, Medizin, Psychologie, Justiz oder Wirschaft, ...) in Anspruch genommen.

Kunsttherapie / Mal- und Gestaltungstherapie

Kunsttherapeut:innen arbeiten in erster Linie mit kreativen Methoden am jeweiligen Thema. Über das Bild oder Objekt steht der Klientin / dem Klienten eine zusätzliche Ausdrucksmöglichkeit zur Verfügung. Kunsttherapie ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.

Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung

LSBs unterstützen bei Persönlichkeitsentwicklung und Selbstfindung. Sie behandeln keine psychischen Störungen oder Erkrankungen.

Mediation

Mediator:innen streben eine Vermittlung zwischen Streitenden an (z.B. bei Trennung oder Scheidung, bei Konflikten zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, bei Streitereien zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen, ...)

Coaching

Coaches unterstützen und begleiten bei der Suche nach Lösungen für Situationen und Probleme im beruflichen Bereich (Management- oder Führungskompetenzen, Organisationsentwicklung, Umgang mit Mitarbeiter:innen, ...) oder im Privatleben (Wechsel in neuen Arbeitsbereich, Schwierigkeiten mit Vorgesetzen, Karriereplanung, Zeitplanung, ...).

Training

Trainer:innen vermitteln Wissen und üben neue Fähigkeiten und Verhaltensweisen ein. Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung für Trainer:innen. Zunehmend kann man auch andere Bezeichnungen finden, z.B. „Lernhelfer:innen“ und „Prozessbegleiter:innen“.

Selbsthilfegruppen

Hier treffen sich Menschen, die von einem Problem oder einer Erkrankung selbst betroffen oder als Angehörige mitbetroffen sind. Im Austausch mit den anderen findet man Unterstützung für die eigene Lebenssituation.

(mit freundlicher Genehmigung angelehnt an die Zusammenfassung von Mag. Marianne Mairhofer)